Zusatzversicherungen
Wie sich bereits aus der Bezeichnung ableiten lässt, handelt es sich bei Zusatzversicherungen um Versicherungen, die zusätzlich zum bestehenden Versicherungsschutz abgeschlossen werden und diesen erweitern. Üblicherweise richten sich private Zusatzversicherungen in erster Linie an Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen und verfolgen letztlich die Absicht, die Lücken im Versicherungsschutz zu schließen und Leistungen abzusichern, für die die Kosten von der GKV nicht oder nur in geringem Umfang übernommen werden. Mittlerweile gibt es ein vielfältiges Angebot an möglichen Zusatzversicherungen, die in unterschiedlichen Varianten angeboten werden und sich auf die Absicherung einzelner Leistungen oder auf kombinierte Leistungspakete beziehen. Zu den am häufigsten gewählten Zusatzversicherungen gehören Versicherungen aus dem Bereich von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen sowie Zahnersatz. Die Leistung erfolgt durch die anteilige Übernahme der Behandlungskosten und der Kosten für den Zahnersatz, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, ergibt sich aus dem gewählten Tarif. In sehr vielen Fällen werden im Bereich von Zahnzusatzversicherungen allerdings Wartezeiten oder Leistungsstaffelungen vereinbart, was bedeutet, dass der vollständige Versicherungsschutz erst dann gegeben ist, wenn die Versicherung über einen bestimmten Zeitraum besteht. Zusatzversicherungen für ambulante Maßnahmen und Behandlungen werden beispielsweise im Hinblick auf die Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten, Sehhilfen und anderen Heil- und Hilfsmitteln, für die Kostenübernahme bei Behandlungen durch den Heilpraktiker oder die Inaspruchnahme von anderen alternativen Heilmethoden und Naturheilverfahren sowie hinsichtlich einer freien Arztwahl angeboten. Im Bereich von Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen ist es möglich, Leistungen wie die Behandlung ausschließlich durch leitendes Personal oder die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer abzusichern. Durch die Leistungen einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung kann die Differenz ausgeglichen werden, die entsteht, wenn ein Arbeitnehmer bei längerer Erkrankung und nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld bezieht. Möglich wird die Zusatzversicherung auch für gesetzlich Krankenversicherte, weil Leistungen der PKV und der GKV nach unterschiedlichen Prinzipien abgerechnet werden, jedoch im Zusammenhang mit der Zusatzversicherung letztlich aufeinander aufbauen. Die GKV rechnet erbrachte Leistungen unmittelbar mit demjenigen ab, der die Leistungen erbracht hat, wobei die Leistungen durch den Regelkatalog vorgeschrieben sind und dabei wirtschaftlich und zweckmäßig sein müssen. Liegen die Kosten für erbrachte Leistungen höher als die dafür veranschlagte Summe, trägt der Versicherungsnehmer diese Differenz in aller Regel in Form von Zuzahlungen selbst. Die PKV rechnet Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip ab, das bedeutet, sie erstattet rückwirkend die tatsächlich entstandenen Kosten. Hat der Versicherungsnehmer nun eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, leistet nicht der Versicherungsnehmer die Zuzahlungen, sondern die private Zusatzversicherung und erstattet somit nachträglich die Kosten, die im Rahmen der GKV nicht oder nur anteilig übernommen werden.
