Lebensversicherung
Montag, den 12. Januar 2009Um sich wirtschaftlich abzusichern schließen viele Menschen eine Lebensversicherung ab. Dabei wird in einem Vertrag eine Versicherungsleistung vereinbart, die mit dem Tode der versicherten Person ausläuft (Todesfallversicherung) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (Erlebensversicherung). Einzelne Lebensversicherungsverträge können kompliziert gestaltet sein und mehreren Grundformen in sich kombinieren. So gibt es Lebensversicherungen, die sowohl Kapital- als auch Rentenleistungen vorsehen. Ausgezahlt wird an den Versicherungsnehmer oder an eine bezugsberechtigte Person.
Unterscheiden kann man Lebensversicherungen nach der Kapitalbildung, so gibt es die Risikoversicherung und die kapitalbildende Versicherung. Bei der Risikoversicherung, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung eine ist, erfolgt keine Kapitalbildung. Bei der kapitalbildenden Versicherung, wie es die Todesfallversicherung z.B. ist, erfolgt Kapitalbildung mittels eingezahlten Kapitals. Die Versicherungsleistung erfolgt bei der konventionellen Lebensversicherung als fester Geldbetrag in einer bestimmten Währung an einem vereinbarten Fälligkeitsdatum, unabhängig davon, ob die versicherte Person noch am Leben ist, bei der fondsgebundenen Lebensversicherung in Anteilseinheiten eines Fonds, bei der indexgebundenen Lebensversicherung auf Basis eines anderen Index. Ein Lebensversicherungsvertrag kommt zwischen dem Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer nach den normalen geltenden privatrechtlichen Regelungen durch Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen zustande. Dem Versicherungsnehmer müssen der gesamte Vertragsinhalt und einige zusätzliche Informationen bei Abgabe seiner Willenserklärung vorliegen. Vor Vertragsabschluss muss der Versicherungsantragssteller eine Gesundheitsprüfung durchführen lassen. Nach Unterzeichnung bestätigt der Versicherer durch Übersenden einer Versicherungspolizze den Versicherungsschutz, erst dann ist der Antragsteller versichert.
Die Lebensversicherung endet mit dem Tode der versicherten Person, mit Ablauf oder durch Kündigung. Bei Selbstmord des Versicherten ist der Versicherer von der Leistung freigestellt, außer die Selbsttötung erfolgt drei Versicherungsjahre nach Versicherungsabschluss. Bei Kündigung wird der Rückkaufwert ausbezahlt. Gegen Vertragsende werden oft günstigere Kondition für die Vertragsbeendigung gewährt und das Gesamtguthaben ohne Stornogebühr ausgezahlt.
