Heiratsversicherung
Mittwoch, den 8. April 2009Die Heiratsversicherung, oder Aussteuerversicherung, ist eine Kapital bildende Lebensversicherung, welche die Kosten für Aussteuer und Heirat des Kindes absichert. In der Regel schließen die Eltern eine Heiratsversicherung ab. Bei Vertragsabschluss darf der Sohn das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Töchtern gilt das 10. Lebensjahr als Bemessungsgrenze. Falls das Kind vor seinem 18. Geburtstag heiratet, zahlt die Versicherung zum 18. Geburtstag. Ansonsten gilt der Hochzeitstermin als Stichtag. Heiratet das Kind nicht vor seinem 25. Geburtstag, wird die Heiratsversicherung zu diesem Termin ausbezahlt. Der Versicherungsnehmer leistet regelmäßige Prämienzahlungen, um das Todesfallrisiko abzusichern und die Verwaltungskosten abzudecken. Stirbt der Versorger, läuft die Versicherung bis zum vereinbarten Zahlungstermin bei voller Leistung beitragsfrei weiter. Bei einer Heiratsversicherung besteht die Gefahr, dass die Versicherungssumme letztlich geringer ausfällt als der tatsächlich eingezahlte Betrag. Stirbt das Kind vorzeitig, werden die bereits gezahlten Beträge zurück erstattet. Zusammen mit der Ausbildungsversicherung zählt die Heiratsversicherung zu den Termfix Versicherungen, welche für die finanzielle Absicherung der Zukunft von Kindern
