PKV bei Vorerkrankungen

Bevor eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann muss, neben der sonstigen Voraussetzungen, ein Fragenkatalog wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ist dies nicht der Fall so kann die Versicherung später gekündigt, oder aber gar nicht erst abgeschlossen werden. Zu dem Fragebogen gehört es natürlich auch Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß anzugeben.

Es kann leider auch bei Vorerkrankungen wie Hypophysen- und Nebennierenerkrankungen zu einer Ablehnung des Versicherers kommen. Andernfalls wird meist ein Risikozuschlag verlangt oder aber bestimmte Leistungen rund um die Erkrankungen werden ausgeschlossen.

Eine Ausnahme gilt bei Basistarifen. Hier muss keine Gesundheitsprüfung abgelegt werden, dafür sind in diesem Tarif die Leistungen meist teurer als in normalen Tarifen. Besonders von nicht vollständig gesunden Menschen wird dieser Tarif deshalb häufig genutzt.

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Sofern alle Bedingungen erfüllt werden kann von einem Basistarif wieder in einen anderen Tarif gewechselt werden, um so möglicher weise bessere Leistungen zu erhalten. Ein Basistarif erfüllt nämlich meist kein breiteres Leistungsspektrum als eine gesetzliche Versicherung.

In anderen Tarifen der privaten Versicherer können die Versicherten sich hingegen in Ein- oder Zweibettzimmern unterbringen lassen und haben freie Arzt, bzw. Facharztwahl. Rechnungen werden von Ärzten meist direkt an die Versicherten gesendet. Diese reichen die Abrechnung dann bei ihrem privaten Versicherer ein und dieser erstattet je nach Vertragsgestaltung die Kosten. Krankenhäuser rechnen meist direkt mit dem Versicherer ab.

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