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Tierhalterhaftpflicht

Freitag, den 19. Dezember 2008

Als Halter eines oder mehrerer Tiere unterliegen Sie in Deutschland regelmäßig einem, gesetzlich begründeten, Tierhaltungsrisiko, der sogenannten Tierhalterhaftpflicht. Dieses, sich aus den Umständen heraus ergebende, natürliche Risiko kann von Ihnen auch nicht abbedungen werden. Der Abschluss einer ausreichenden Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher für Sie, als Tierliebhaber und als Tierhalter eigentlich ein unbedingtes Muss, egal für welches Tier sie Ihre Vorliebe zeigen. Die, beispielsweise aus der Haltung eines Hundes (Tierhaltung in der Wohnung) oder eines Pferdes, sich ergebenden Risiken können in der Tat durchaus beträchtlich sein, insbesondere dann, wenn solche Tiere bei Dritten für eine Schädigung ursächlich verantwortlich gemacht werden. Sie, als der jeweilige Tierhalter werden im Schadensfall von der Gegenpartei stets für alle Konsequenzen voll verantwortlich gemacht.

Diese Risiken können schnell ein existenzielles Gefährdungsausmaß erreichen und Ihr eigenes Vermögen gefährden. Gegen derartige Risiken können Sie sich durch den Abschluss einer adäquaten Tierhalterhaftpflichtversicherung absichern. Diese Versicherungsform übernimmt Ihre, als Tierhalter bestehende Gefährdungshaftung, sowie oftmals auch die Risiken, die sich aus der Tätigkeit eines kurzzeitigen Tierhüters ergeben können, wenn Sie zum Beispiel Ihr Haustier einmal kurz einem Dritten zum Ausführen überlassen haben. Die Tierhalterhaftpflicht bietet einen hohen Versicherungsschutz zu relativ günstigen Konditionen und ersetzt Ihnen dann im Schadensfall die durch das Tier verursachten Schäden. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung reicht hierfür jedoch nicht aus.