Monatsarchiv für Mai 2009

Basistarif

Montag, den 11. Mai 2009

Im Zuge der Gesundheitsreform gab es durch beispielsweise den Gesundheitsfonds nicht nur Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung, sondern durch die Verpflichtung, den sogenannten Basistarif einzuführen, auch Auswirkungen auf die privaten Krankenkassen. Bei dem Basistarif handelt es sich um einen Tarif, der seit Jahresbeginn 2009 von allen PKVs (Private Krankenversicherung) angeboten werden muss und letztlich den Standardtarif ablöst, wenn auch in etwas anderer Form. Dabei kennzeichnet sich der Basistarif durch einige markante Punkte. Zum einen ist vorgegeben, dass der Leistungsumfang mindestens dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen muss und dabei prinzipiell keine Unterschiede zwischen den einzelnen privaten Krankenversicherungen aufweisen sollte. Zum anderen darf die Höhe der Versicherungsprämie den durchschnittlichen Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung nicht übersteigen. Allerdings steht der Basistarif in zwei Punkten im Gegensatz zu den für die private Krankenversicherung sonst üblichen Prinzipien. Die Aufnahme in den Basistarif erfolgt ohne vorausgehende Gesundheitsprüfung und das Erheben von Risikozuschlägen, das Ausklammern einzelner Leistungen oder das Ablehnen eines Antrags im Ganzen aufgrund von Vorerkrankungen ist nicht möglich. Unverändert bleibt allerdings, dass sich die Beitragshöhe anhand von Faktoren wie Geschlecht und Alter des Versicherungsversicherungsnehmers bei Vertragsabschluss ergibt. Der zweite Punkt ist, dass die versicherten Leistungen nicht wie sonst üblich über die gesamte Versicherungsdauer garantiert sind. Da der Basistarif gesetzlichen Vorgaben unterliegt, bedeutet dies in der Konsequenz, dass Kürzungen oder Reduzierungen von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auch für den Basistarif der privaten Krankenversicherung gelten. Ein Wechsel in den Basistarif ist für gesetzlich Krankenversicherte innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht sowie für bereits privat Versicherte ebenfalls innerhalb von sechs Monaten möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist die Wechselmöglichkeit nur noch dann gegeben, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass er aufgrund seiner finanziellen Situation auf den Wechsel in den günstigen Basistarif angewiesen ist, um die private Krankenversicherung aufrecht erhalten zu können, zudem muss der Versicherte das 55. Lebensjahr abgeschlossen haben. Vor dem Wechsel in den Basistarif ist es jedoch ratsam, zu überprüfen, ob andere beitragssenkende Maßnahmen nicht eine ähnliche Wirkung erzielen würden. Grundsätzlich ist es auch während der Vertragslaufzeit möglich, bestimmte, nicht benötigte Leistungen zu reduzieren oder auszuklammern oder eine höhere Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Durch diese Optionen kann der Beitrag gesenkt werden, das Leistungspaket, das sich aus garantierten, bei gleichem Beitrag nicht reduzier- oder streichbaren Leistungen zusammensetzt, bleibt jedoch bestehen.