Monatsarchiv für Dezember 2008

Unfallversicherung

Freitag, den 19. Dezember 2008

Eine Unfallversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Risiken von Unfällen, wie sie in den Vertragsbedingungen des Versicherers bestimmt sind. Eine Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer im Schadensfall einen bestimmten Betrag, entsprechend dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag aus, der in einer Versicherungspolice festgehalten ist. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten einer Unfallversicherung.

Zum Einen gibt es die gesetzliche Unfallversicherung, deren Versicherungsschutz sowohl als Sachleistungen, als auch durch finanzielle Entschädigung gewährt wird und zum Anderen die private Unfallversicherung, deren Konditionen sich in der Regel nach den Marktbedingungen richten. Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießt ein per Gesetz definierter Personenkreis für genau bezeichnete Tätigkeiten. Er ist nicht abdingbar.
Der Private Unfallversicherungsschutz hingegen gilt in der Regel weltweit und ist auch zeitlich nicht begrenzt. Die Vielfalt der möglichen Versicherungskonstellationen erlaubt eine individuelle Risikoabdeckung, beispielsweise gegen Zahlung eines Einmalbetrags oder aber durch regelmässige Beitragsleistungen. Verträge können auch mit einer Progression bei Eintreffen höherer Invaliditätsgrade und / oder mit einer verbesserten, sogenannten Gliedertaxe abgeschlossen werden. Auch die Definition, was denn eigentlich ein Unfall genau ist, unterliegt innerhalb verschiedener Versicherungsgesellschaften einigen Schwankungen.

Die Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften am Markt unterscheiden sich auf diese Weise zum Teil ganz erheblich, so dass sich hier vor Vertragsabschluß ein sehr sorgfältiger Vergleich empfiehlt. Nicht zuletzt sollte man auf angebotene, seriöse Beratungsdienstleistungen nicht verzichten, um die für sich im Einzelfall günstigste Versicherungsform auswählen zu können und das beste Kosten- Nutzen Verhältnis zu erzielen.